Mehrkilometer Leasing

Mehrkilometer Leasing

Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nach Ablauf eines Kilometervertrages überschritten und liegt die Überschreitung betragsmäßig über der vereinbarten Freigrenze, wird dem Leasingnehmer ein für die Mehrkilometer festgelegter Betrag durch den Leasinggeber nachberechnet. Befinden sich die gefahrenen Mehrkilometer nach Ablauf eines Leasingvertrags innerhalb der vereinbarten Freigrenze oder des Freibetrags, muss der Leasingnehmer keine Nachzahlung an den Leasinggeber leisten.