Wer ist für die Versicherung des Leasingfahrzeuges verantwortlich?

 

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, neben der Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug auch eine Vollkaskoversicherung ab dem Tag der Zulassung abzuschließen. Eine vorläufige Haftpflichtdeckung reicht zur Zulassung nicht aus, da vom Zeitpunkt der Zulassung bis zur Erstellung des Versicherungsscheins das Fahrzeug bei Eigenverschulden im Schadensfall nicht versichert wäre.