Wer kommt beim Autoleasing für die Inspektion auf?

 

Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten sind Sache des Leasingnehmers. Inspektionen und Reparaturen sind ausschließlich in autorisieren Werkstätten durchführen zu lassen. Auch die Werksgarantie der Hersteller und Garantieversicherungen für Gebrauchtwagen schreiben dieses vor, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Fahrzeuges zu gewährleisten, was nicht zuletzt auch im Interesse des Leasingnehmers liegen sollte.